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Gemeinde Männedorf

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Werkgebäude Saurenbach
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Inhalt

Gebührenordnung für das Baubewilligungsverfahren

18. November 2014
Bisher gab es für das Baubewilligungsverfahren keine klare Regelung. Die nun vom Gemeinderat erlassene Gebührenordnung regelt die Gebührenerhebung aller aus einem bewilligungspflichtigen und baurechtlich relevanten Vorhaben entstehenden Aufwendungen und geldwerten Leistungen der Baubehörde. In der Regel wird der effektiv verursachte Aufwand zu den leistungsbezogenen Tarifen des KBOB in Rechnung gestellt.
Mit der Festsetzung der Gebührenordnung wird eine Minimal-Gebühr von CHF 300.00 eingeführt. Diese ersetzt im Wesentlichen die bisherigen unterschiedlichen Pauschalgebühren und die Grundgebühr. Sie kommt zudem überall da zur Anwendung, wo keine Pauschalgebühr erhoben wird und die Verrechnung des effektiven Aufwandes als unverhältnismässig erscheint.
Soweit die Gebührenordnung keine näheren Bestimmungen oder Gebührenansätze enthält, wird die kantonale Gebührenverordnung angewendet.

Zugehörige Objekte

Name
KBOB_Tarif_Ordnung.pdf Download 0 KBOB_Tarif_Ordnung.pdf
Gebuhrenordnung_fur_das_Baubewilligungsverfahren.pdf Download 1 Gebuhrenordnung_fur_das_Baubewilligungsverfahren.pdf