Gebührenordnung für das Baubewilligungsverfahren
Mit der Festsetzung der Gebührenordnung wird eine Minimal-Gebühr von CHF 300.00 eingeführt. Diese ersetzt im Wesentlichen die bisherigen unterschiedlichen Pauschalgebühren und die Grundgebühr. Sie kommt zudem überall da zur Anwendung, wo keine Pauschalgebühr erhoben wird und die Verrechnung des effektiven Aufwandes als unverhältnismässig erscheint.
Soweit die Gebührenordnung keine näheren Bestimmungen oder Gebührenansätze enthält, wird die kantonale Gebührenverordnung angewendet.
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
KBOB_Tarif_Ordnung.pdf | Download | 0 | KBOB_Tarif_Ordnung.pdf |
Gebuhrenordnung_fur_das_Baubewilligungsverfahren.pdf | Download | 1 | Gebuhrenordnung_fur_das_Baubewilligungsverfahren.pdf |